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   OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - I-2 U 42/00   

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OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - I-2 U 42/00 (https://dejure.org/2003,13776)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.02.2003 - I-2 U 42/00 (https://dejure.org/2003,13776)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - I-2 U 42/00 (https://dejure.org/2003,13776)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 10.09.2002 - X ZR 199/01

    "Ozon"; Verwirkung des Anspruch des Arbeitnehmererfinders

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00
    Im Hinblick auf den das gesamte Recht und damit auch die Rechtsbeziehungen zwischen dem Diensterfinder und seinem Arbeitgeber beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gilt ein Recht als verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (vgl. BGHZ 25, 47, 51; 67, 56; 84, 280, 281; 105, 290, 298; BGH, GRUR 1977, 784, 785 - Blitzlichtgeräte; BGH, GRUR 2001, 323 ff. - Temperaturwächter; BGH, WRP 2002, 1448-1452).

    Ein Recht kann allerdings nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen besonderer Umstände verwirkt werden (vgl. BGH, WRP 2002, 1448 ff).

    Dem Verwirkungstatbestand wohnt somit ein sog. Zeitmoment ("so lange mit seinem Anspruch nicht hervortritt" bzw. " verspätete Geltendmachung") als auch ein sog. Umstandsmoment inne, wobei diese Momente in einer gewissen Wechselwirkung stehen (vgl. BGH, WRP 2002, 1448 ff).

    Im zweiten Fall sind an die Schutzwürdigkeit des Vertrauens der Gegenpartei höhere Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, WRP 2002, 1448 ff).

    Von einem Arbeitnehmererfinder, der als Leiter der Patentabteilung und als Berater in Patent- und Gebrauchsmustersachen beschäftigt wird und dem auch die Bearbeitung der Erfinderangelegenheiten übertragen ist, wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beispielsweise erwartet, dass er den Arbeitgeber auf seine Vergütungsansprüche aufmerksam macht, so dass sie bei der Fertigstellung der Preiskalkulation berücksichtigt werden können (vgl. BGH, WRP 2002, 1448 ff sowie BGH, GRUR 1977, 784 ff - Blitzlichtgeräte).

  • LG Düsseldorf, 17.09.1991 - 4 O 13/91

    Reißverschluß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00
    Gleichwohl kann nach Auffassung des Senats, die sich mit der vom Landgericht im angefochtenen Urteil vertretenen Auffassung deckt (vgl. im übrigen auch Urteil des LG Düsseldorf vom 19.9.1991, Mitt. 2000, 363 ff - Reißverschluss; sowie Fricke/Meier-Beck, Mitt, 2000, 199 ff), eine Inanspruchnahmefrist auch ohne schriftliche Erfindungsmeldung zu laufen beginnen und tut dies regelmäßig auch, wenn der Arbeitgeber - wie hier - die Diensterfindung zum Patent anmeldet und den Arbeitnehmer als Erfinder benennt.

    Dass in der Einreichung einer Schutzrechtsanmeldung noch keine Inanspruchnahmeerklärung gesehen werden kann, ist auch ganz allgemeine Auffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum (vgl. OLG Karlsruhe , GRUR 1984, 42, 43 - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf, Mitt. 2000, 363 ff - Reißverschluss; Bartenbach/Volz, a.a.O., § 6 Rdn. 37, Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 6 Rdn. 10; Volmer/Gaul, Arbeitnehmererfindergesetz, 2. Auflage, § 6 Rdn. 40; Fricke/Meier-Beck a.a.O. und auch Hellebrand a.a.O S. 196 unten links sowie Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen, Entscheidung vom 8.2.1991, Az: Arb.Erf. 36/90, veröffentlicht in GRUR 1991, 753).

    Für die Annahme eines stillschweigenden Verzichts auf die Schriftform bedarf es der Feststellung von Umständen, die den sicheren Schluss rechtfertigen, auch der Arbeitnehmer begnüge sich mit einer formlosen und schlüssig erklärten Inanspruchnahme (vgl. LG Düsseldorf, Mitt. 2000, 363 ff - Reißverschluss; Volmer/Gaul , a.a.O., § 6 Rdn. 35; Bartenbach/Volz, a.a.O., § 6 Rdn. 31).

    Eine Vereinbarung im Sinne von § 22 Satz 2 ArbNErfG muss allerdings nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht zwingend ausdrücklich getroffen sein, sondern sie kann auch schlüssiges Handeln erfolgen, wobei eine dahingehende Abrede aber nur dann als zwischen den Beteiligten getroffen angesehen werden kann, wenn sich aus dem Verhalten des Arbeitnehmers nach außen erkennbar unzweideutig ergibt, dass er seine Erfindung dem Arbeitgeber übertragen will, und wenn sich aus dem Verhalten des Arbeitgebers nach außen erkennbar, ebenso unzweideutig ergibt, dass er die Übertragung annehmen will (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 44 - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf, Mitt. 2000, 363 ff; Bartenbach/Volz, a.a.O. § 6 Rdn. 57, 59; Volmer/Gaul, a.a.O., § 6 Rdn. 44; vgl. BGH, GRUR 1971, 362, 363 - Kandinsky II für die schlüssige Einräumung urheberrechtlicher Nutzungserlaubnisse).

  • OLG Karlsruhe, 13.07.1983 - 6 U 211/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00
    Aufgrund der an die Klägerin abgetretenen Rechte an diesen Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen kann die Klägerin die Bewilligung der Umschreibung bzw. der Eintragung der Mitinhaberschaft verlangen, wobei sich dies, wie das Landgericht im angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt hat, aus §§ 413, 412, 403 BGB und nicht aus § 8 PatG bzw. § 13 Abs. 3 GebrMG in Verbindung mit § 8 PatG ergibt (vgl. BGH, GRUR 1971, 210, 212 - Wildverbissverhinderung; OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 43 - Digitales Gaswarngerät; vgl. auch Benkard/Bruchhausen, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl. , § 8 PatG Rdn. 2; Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindergesetz, 3. Aufl. , § 13 Rdn. 75).

    Die Nichtbeachtung der Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung hat, da es sich bei der Inanspruchnahme um ein einseitiges, gestaltendes Rechtsgeschäft handelt, gemäß § 125 BGB Nichtigkeit dieses Rechtsgeschäfts zur Folge, es sei denn, was zulässig ist, der Arbeitnehmer habe - und sei es auch nur stillschweigend - nach der Meldung der Erfindung auf die Schriftform der Inanspruchnahme verzichtet (vgl. BGH, GRUR 1964, 449, 452 -Drehstromwicklung; OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 43 - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf, …

    Dass in der Einreichung einer Schutzrechtsanmeldung noch keine Inanspruchnahmeerklärung gesehen werden kann, ist auch ganz allgemeine Auffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum (vgl. OLG Karlsruhe , GRUR 1984, 42, 43 - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf, Mitt. 2000, 363 ff - Reißverschluss; Bartenbach/Volz, a.a.O., § 6 Rdn. 37, Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 6 Rdn. 10; Volmer/Gaul, Arbeitnehmererfindergesetz, 2. Auflage, § 6 Rdn. 40; Fricke/Meier-Beck a.a.O. und auch Hellebrand a.a.O S. 196 unten links sowie Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen, Entscheidung vom 8.2.1991, Az: Arb.Erf. 36/90, veröffentlicht in GRUR 1991, 753).

    Eine Vereinbarung im Sinne von § 22 Satz 2 ArbNErfG muss allerdings nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht zwingend ausdrücklich getroffen sein, sondern sie kann auch schlüssiges Handeln erfolgen, wobei eine dahingehende Abrede aber nur dann als zwischen den Beteiligten getroffen angesehen werden kann, wenn sich aus dem Verhalten des Arbeitnehmers nach außen erkennbar unzweideutig ergibt, dass er seine Erfindung dem Arbeitgeber übertragen will, und wenn sich aus dem Verhalten des Arbeitgebers nach außen erkennbar, ebenso unzweideutig ergibt, dass er die Übertragung annehmen will (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 44 - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf, Mitt. 2000, 363 ff; Bartenbach/Volz, a.a.O. § 6 Rdn. 57, 59; Volmer/Gaul, a.a.O., § 6 Rdn. 44; vgl. BGH, GRUR 1971, 362, 363 - Kandinsky II für die schlüssige Einräumung urheberrechtlicher Nutzungserlaubnisse).

  • BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93

    Behandlung schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein als Willenserklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00
    Dabei setzt eine konkludente Willenserklärung in der Regel das Bewusstsein des Handelnden voraus, dass eine Willenserklärung wenigstens möglicherweise erforderlich ist (vgl. BGH, NJW 1995, 953; Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl., Einf. vor § 116, Rdn. 17, § 133 Rdn. 11), also für den Fall der Übertragung einer Diensterfindung auf den Arbeitgeber das Bewusstsein des Diensterfinders, dass es einer Willenserklärung von ihm bedarf, um die Rechte an seiner Diensterfindung auf seinen Arbeitgeber überzuleiten.

    Zwar kann nach der Rechtsprechung ausnahmsweise trotz eines fehlenden Erklärungsbewusstseins (Rechtsbindungswillens, Geschäftswillens) eine konkludente (schlüssige) Willenserklärung vorliegen, nämlich dann, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung bzw. sein Handeln nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und wenn der Erklärungsempfänger sie tatsächlich auch so verstanden hat (BGH, NJW 2002, 363, 365; BGH, NJW 1995, 953; Palandt/Heinrichs, a.a.O.).

  • BGH, 23.06.1977 - X ZR 6/75

    Anmeldung von Erfindungen als Diensterfindungen zum Patent - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00
    Im Hinblick auf den das gesamte Recht und damit auch die Rechtsbeziehungen zwischen dem Diensterfinder und seinem Arbeitgeber beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gilt ein Recht als verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (vgl. BGHZ 25, 47, 51; 67, 56; 84, 280, 281; 105, 290, 298; BGH, GRUR 1977, 784, 785 - Blitzlichtgeräte; BGH, GRUR 2001, 323 ff. - Temperaturwächter; BGH, WRP 2002, 1448-1452).

    Von einem Arbeitnehmererfinder, der als Leiter der Patentabteilung und als Berater in Patent- und Gebrauchsmustersachen beschäftigt wird und dem auch die Bearbeitung der Erfinderangelegenheiten übertragen ist, wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beispielsweise erwartet, dass er den Arbeitgeber auf seine Vergütungsansprüche aufmerksam macht, so dass sie bei der Fertigstellung der Preiskalkulation berücksichtigt werden können (vgl. BGH, WRP 2002, 1448 ff sowie BGH, GRUR 1977, 784 ff - Blitzlichtgeräte).

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00
    Zwar kann nach der Rechtsprechung ausnahmsweise trotz eines fehlenden Erklärungsbewusstseins (Rechtsbindungswillens, Geschäftswillens) eine konkludente (schlüssige) Willenserklärung vorliegen, nämlich dann, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung bzw. sein Handeln nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und wenn der Erklärungsempfänger sie tatsächlich auch so verstanden hat (BGH, NJW 2002, 363, 365; BGH, NJW 1995, 953; Palandt/Heinrichs, a.a.O.).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00
    Im Hinblick auf den das gesamte Recht und damit auch die Rechtsbeziehungen zwischen dem Diensterfinder und seinem Arbeitgeber beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gilt ein Recht als verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (vgl. BGHZ 25, 47, 51; 67, 56; 84, 280, 281; 105, 290, 298; BGH, GRUR 1977, 784, 785 - Blitzlichtgeräte; BGH, GRUR 2001, 323 ff. - Temperaturwächter; BGH, WRP 2002, 1448-1452).
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00
    Im Hinblick auf den das gesamte Recht und damit auch die Rechtsbeziehungen zwischen dem Diensterfinder und seinem Arbeitgeber beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gilt ein Recht als verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (vgl. BGHZ 25, 47, 51; 67, 56; 84, 280, 281; 105, 290, 298; BGH, GRUR 1977, 784, 785 - Blitzlichtgeräte; BGH, GRUR 2001, 323 ff. - Temperaturwächter; BGH, WRP 2002, 1448-1452).
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 126, 109, 115 - Copolyester I; BGH, GRUR 1998, 684, 685 - Spulkopf; BGHZ 137, 162, 165 - Copolyester II) hat der Arbeitnehmererfinder gegen den Arbeitgeber, der von einer Diensterfindung Gebrauch macht, einen Anspruch auf Auskunftserteilung, die eine Pflicht zur Rechnungslegung nach § 259 BGB zum Inhalt haben kann, da der Erfinder ohne Kenntnis der mit der Erfindung erfolgten Handlungen und erzielten Umsätze weder das Bestehen noch den Umfang eines Vergütungsanspruches feststellen kann.
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00
    Im Hinblick auf den das gesamte Recht und damit auch die Rechtsbeziehungen zwischen dem Diensterfinder und seinem Arbeitgeber beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gilt ein Recht als verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (vgl. BGHZ 25, 47, 51; 67, 56; 84, 280, 281; 105, 290, 298; BGH, GRUR 1977, 784, 785 - Blitzlichtgeräte; BGH, GRUR 2001, 323 ff. - Temperaturwächter; BGH, WRP 2002, 1448-1452).
  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95

    Arbeitnehmererfinder hat weiten Rechnungslegungsanspruch gegen Arbeitgeber

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 223/98

    Rollenantriebseinheit; Rechtsstellung von Miterfindern

  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 215/00

    Drahtinjektionseinrichtung; Ansprüche des Arbeitnehmererfinders bei

  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 6/96

    "Spulkopf"; Rechte des Arbeitnehmererfinders; Umfang des Anspruchs auf

  • BGH, 15.05.2001 - X ZR 227/99

    Schleppfahrzeug; Klage auf Abtretung der Rechte aus einer europäischen

  • BGH, 04.10.1985 - V ZR 136/84

    Voraussetzungen der Parteienerweiterung im Berufungsverfahren

  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 63/75

    Umfang übertragener Schmalfilmrechte

  • BGH, 20.11.1970 - I ZR 50/69

    Urheberrechtliche Nutzungsrechte an Werken Wassily Kandinskys - Anspruch auf

  • BGH, 27.11.1969 - X ZR 89/65
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 130/93

    Ansprüche des Arbeitgebers wegen widerrechtlicher Entnahme einer

  • BGH, 10.11.1970 - X ZR 54/67

    Voraussetzungen für eine Übertragung der Rechte an und aus einer Erfindung -

  • BGH, 09.01.1964 - Ia ZR 190/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1961 - I ZR 156/59
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - 15 U 2/17

    Rechtstellung des Arbeitnehmererfinders

    Die durch die rechtswidrige und schuldhafte Vorenthaltung der Schutzrechte verursachten Vermögensnachteile, die auch darin liegen können, wegen der Vorenthaltung der Schutzrechte Benutzungs- und Verletzungshandlungen aus den Schutzrechten nicht verfolgt haben zu können, können ersetzt verlangt werden (BGH GRUR 1970, 296 - Allzweck-Landmaschinen; OLG Düsseldorf, Teilurteil v. 27.02.2003, 2 U 42/00 - Hub-Kipp-Vorrichtung, juris).

    Aus dem Verhalten des Arbeitnehmers muss sich nach außen erkennbar unzweideutig ergeben, dass er seine Erfindung dem Arbeitgeber übertragen will, und aus dem Verhalten des Arbeitgebers muss nach außen erkennbar, ebenso unzweideutig hervorgehen, dass er die Übertragung annehmen will (OLG Düsseldorf, Teilurteil v. 27.02.2003, 2 U 42/00 - Hub-Kipp-Vorrichtung, juris; OLG Karlsruhe GRUR 1984, 42 - Digitales Gaswarngerät; Bartenbach/Volz, ArbEG, 5. Aufl., § 22 Rn. 37).

    Eine konkludente Willenserklärung setzt in der Regel das Bewusstsein des Handelnden voraus, dass eine Willenserklärung wenigstens möglicherweise erforderlich ist (BGH NJW-RR 2006, 1123 - Haftetikett; BGH NJW 1995, 953; OLG Düsseldorf, Teilurteil v. 27.02.2003, 2 U 42/00 - Hub-Kipp-Vorrichtung, juris; Palandt/Ellenberger, BGB, 77. Aufl., Einf.

  • LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 105/14

    Automatisierte Flammpunktprüfung

    Der Zweck der Meldung ist jedoch erfüllt wenn der Arbeitgeber darüber in Kenntnis ist, dass in seinem Betrieb eine Diensterfindung entstanden ist, was Gegenstand der Diensterfindung ist und wer der Erfinder ist (OLG Düsseldorf, Teilurteil v. 27.02.2003, Az.: I-2 U 42/00, Rn. 162 - Hub-Kipp-Vorrichtung - zitiert nach juris).

    Dies gilt zum einen deshalb, weil die Erklärungen gegenüber dem Patentamt abgegeben worden sind, während die Inanspruchnahmeerklärung als einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung dem Arbeitnehmer, mithin dem Kläger, zugehen muss (OLG Düsseldorf, Teilurt. v. 27.02.2003, Az.: I-2 U 42/00, Rn. 170- Hub-Kipp-Vorrichtung - zitiert nach juris).

    Denn trotz der Beteiligung war er nicht Adressat der abgegebenen Erklärungen (OLG Düsseldorf, Teilurt. v. 27.02.2003, Az.: 2 U 42/00, Rn. 170 - Hub-Kipp-Vorrichtung - zitiert nach juris).

    Eine Vereinbarung im Sinne von § 22 Satz 2 ArbErfG bedarf keiner ausdrücklichen Absprache, sie kann auch durch schlüssiges Handeln erfolgen (OLG Düsseldorf, Teilurt. v. 27.02.2003, Az.: 2 U 42/00, Rn. 182 - Hub-Kipp-Vorrichtung, zitiert nach Juris).

    Der Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 1 BGB erfasst vorliegend die Vermögensnachteile, die durch die rechtswidrige und schuldhafte Vorenthaltung der Schutzrechte entstanden sind (OLG Düsseldorf, Teilurt. v. 27.02.2003, Az.: 2 U 42/00, Rn. 227 f. - Hub-Kipp-Vorrichtung, zitiert nach Juris).

    Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Erfindung freigeworden sein muss, wobei die viermonatige Inanspruchnahmefrist des § 6 Abs. 2 ArbnErfG auch ohne schriftliche Erfindungsmeldung spätestens beginnt, wenn die Schutzrechtsanmeldung erfolgt (OLG Düsseldorf, Teilurt. v. 27.07.2003, Az.: 2 U 42/00, Rn. 163, Hub-Kipp-Vorrichtung - zitiert nach juris).

    Ohne die Vorenthaltung der Schutzrechtsanmeldung hätten der Kläger und der Zeuge B von der Beklagten für die Benutzung des Gegenstandes der in dem Antrag bezeichneten WO-Schutzrechtsanmeldung (PCT-Anmeldung WO X ; im Folgenden: WO 'X ) einen Entschädigungsanspruch nach Art II § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 IntPatÜG gehabt (vgl. für ein deutsches Patent nach § 33 PatG: OLG Düsseldorf, Teilurt. v. 27.02.2003, Az.: 2 U 42/00, Rn. 227 f. - Hub-Kipp-Vorrichtung - zitiert nach juris).

  • LG Düsseldorf, 11.01.2011 - 4b O 229/09

    Kamin

    Auch die schriftliche Anmeldung der Erfindung zum Patent ist keine Inanspruchnahme, da sie unabhängig von der persönlichen Beteiligung des Arbeitgebers an der Anmeldung keine Erklärung ihm gegenüber ist und von ihm auch nicht so eingeordnet werden wird (OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.02.2003, AZ; I-2 U 42/00, Rn. bei juris: 170 - Hubkippvorrichtung).

    Dasselbe gilt für die schriftliche Erfinderbenennung (OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.02.2003, AZ; I-2 U 42/00, Rn. bei juris: 172 - Hubkippvorrichtung).

    Im Fall der lediglich mündlichen oder konkludenten Meldung der Erfindung kann der Arbeitnehmer trotz seines eigenen Formverstoßes auf eine schriftliche Inanspruchnahme des Arbeitsgebers bestehen, sodass allein die nicht formgemäße Meldung das Formerfordernis der Inanspruchnahme nicht entfallen lässt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.02.2003, AZ; I-2 U 42/00, Rn. bei juris: 176 - Hubkippvorrichtung).

    Für die Annahme eines stillschweigenden Verzichts auf die Schriftform bedarf es vielmehr der Feststellung von zusätzlichen Umständen, die den sicheren Schluss rechtfertigen, auch der Arbeitnehmer begnüge sich mit einer formlosen und schlüssig erklärten Inanspruchnahme (OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.02.2003, AZ; I-2 U 42/00, Rn. bei juris: 174 - Hubkippvorrichtung).

    Allein die Mitwirkung an der Anmeldung der Erfindung reicht aber noch nicht aus, um einen konkludenten Verzicht anzunehmen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.02.2003, AZ; I-2 U 42/00, Rn. bei juris: 170 - Hubkippvorrichtung).

    Dass die Rechtsvorgängerin der Klägerin die Erfindung unbeschränkt in Anspruch genommen hätte, kann aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung angenommen werden (so auch: OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.02.2003, AZ; I-2 U 42/00, Rn. bei juris: 196 ff. - Hubkippvorrichtung).

  • OLG Frankfurt, 22.07.2021 - 6 U 108/10

    Anwendbares Recht bei Vindikation nationaler Teile eines Bündelpatents

    Da sich aber nach § 60 Abs. 1 Satz 2 EPÜ das Recht auf das europäische Patent dann, wenn der Erfinder ein Arbeitnehmer ist, nach dem Recht des Staats richtet, in dem der Arbeitnehmer überwiegend beschäftigt ist, liegt es nahe, in diesem Fall auch den Anspruch auf Vindikation des Bündelpatents hinsichtlich aller seiner nationalen Teile einheitlich nach dem Recht des Beschäftigungsstaats zu beurteilen (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.4.2018 - 6 U 161/16 - Rohrleitungsprüfung - Rn 173, juris; OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 27.2.2003 - 2 U 42/00 - Hub-Kipp-Vorrichtung - Rn 217 ff., juris; OLG München GRUR-RR 2009, 219, 221 - Fließproduktion; Werner, GRUR Prax 2019, 149, 151; a.A. Nieder GRUR 2015, 936, 938 f.).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2018 - 2 U 79/16

    Begriff der Arbeitnehmererfindung

    Im Hinblick auf den das gesamte Recht und damit auch die Rechtsbeziehungen zwischen dem Diensterfinder und seinem Arbeitgeber beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gilt ein Recht als verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (BGH, GRUR 2001, 323 - Temperaturwächter; OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.02.2003, Az.: I-2 U 42/00, Hub-Kipp-Vorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag in einem Verfahren auf Einräumung der

    In der Rechtsprechung ist insoweit anerkannt, dass dem Berechtigten, dessen Erfindung von einem Nichtberechtigten zum Patent angemeldet wurde, ein Anspruch auf Auskunft über alle parallelen ausländischen Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen aus § 242 BGB zusteht (OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.04.2010, Az. 6 U 147/08 [nach Juris] = GRUR 2011, 319 - Formlose Meldung einer Initialidee [dort aber ohne die Ausführungen zum Auskunftsanspruch]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.02.2003, Az 2 U 42/00 [nach Juris] = Mitt.
  • LG Düsseldorf, 12.05.2015 - 4a O 90/13

    Doppelplattenschieber (Arbeitnehmererf.)

    Das OLG Düsseldorf (Teilurteil vom 27. Februar 2003 - Az. I-2 U 42/00, Rn. 222 bei Juris = Mitt. 2004, 418 - Hub-Kipp-Vorrichtung) hat insoweit ausgeführt:.
  • LG Düsseldorf, 21.06.2011 - 4b O 44/09

    Bestehen eines Vindikationsanspruchs bzgl. der zweifachen identischen

    Ein solches wäre gegeben, wenn in der (inhaltsgleichen) Streitanmeldung 1 eine Rechtsverletzung durch die Beklagte liegen würde, wenn also die Anmeldung auf den Erfindungsakt, auf den die Klägerin sich beruft - hier auf den (unterstellten) Erfindungsakt des Zeugen J - zurückgehen würde (s. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.2003, Az. 2 U 42/00 Rn 224 f. - zitiert nach juris, vorangehend LG Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2000, Az. 4 O 415/98 - nicht veröffentlicht).
  • BPatG, 07.12.2004 - 23 W (pat) 335/03
    Eine Korrektur zu seinen Gunsten kann der Einsprechende zu 1) demzufolge nicht im Wege des Einspruchs erreichen, sondern durch eine Bereinigung der Rolle (vgl dazu die Anmerkung I. von Patentanwalt K..., Mitt 2004, 430, zur Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 27. Februar 2003, 2 U 42/00 - "Hub-Kipp-Vorrichtung").
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Rechtsprechung
   BSG, 30.01.2001 - B 2 U 42/00 R   

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https://dejure.org/2001,13111
BSG, 30.01.2001 - B 2 U 42/00 R (https://dejure.org/2001,13111)
BSG, Entscheidung vom 30.01.2001 - B 2 U 42/00 R (https://dejure.org/2001,13111)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - B 2 U 42/00 R (https://dejure.org/2001,13111)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Hinterbliebenenleistungen auf Grund eines tödlichen Verkehrsunfalls - Unzulässigkeit der Revision - Ermöglichung ordnunggemäßer Vorbereitung des Revisionsverfahrens durch Revisionsbegründung - Vorliegen eines Arbeitsunfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 164 Abs. 2 S. 1, § 164 Abs. 2 S. 3
    Begründung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Auszug aus BSG, 30.01.2001 - B 2 U 42/00 R
    Daher muß nach ständiger Rechtsprechung des BSG (s ua BSGE 70, 186, 187 f [BSG 19.03.1992 - 7 RAr 26/91] = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4; BSG SozR 1500 § 164 Nrn 12, 20, 25; SozR 3-1500 § 164 Nr. 9; SozR 3-5555 § 15 Nr. 1; SozR 3-2500 § 106 Nr. 12 jeweils mwN; BVerfG SozR 1500 § 164 Nr. 17) die Revision sorgfältig und nach Umfang und Zweck zweifelsfrei begründet sein.
  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92

    Behandlungsfehler - Aufrechnungsausschluss - Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 30.01.2001 - B 2 U 42/00 R
    Daher muß nach ständiger Rechtsprechung des BSG (s ua BSGE 70, 186, 187 f [BSG 19.03.1992 - 7 RAr 26/91] = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4; BSG SozR 1500 § 164 Nrn 12, 20, 25; SozR 3-1500 § 164 Nr. 9; SozR 3-5555 § 15 Nr. 1; SozR 3-2500 § 106 Nr. 12 jeweils mwN; BVerfG SozR 1500 § 164 Nr. 17) die Revision sorgfältig und nach Umfang und Zweck zweifelsfrei begründet sein.
  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 17/90

    Zuständigkeit - Gremium - Parodontopathie - Wirtschaftlichkeit - Honorarkürzung -

    Auszug aus BSG, 30.01.2001 - B 2 U 42/00 R
    Daher muß nach ständiger Rechtsprechung des BSG (s ua BSGE 70, 186, 187 f [BSG 19.03.1992 - 7 RAr 26/91] = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4; BSG SozR 1500 § 164 Nrn 12, 20, 25; SozR 3-1500 § 164 Nr. 9; SozR 3-5555 § 15 Nr. 1; SozR 3-2500 § 106 Nr. 12 jeweils mwN; BVerfG SozR 1500 § 164 Nr. 17) die Revision sorgfältig und nach Umfang und Zweck zweifelsfrei begründet sein.
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 30.01.2001 - B 2 U 42/00 R
    Die Rüge einer Verletzung des § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG kann im Revisionsverfahren jedoch nur insoweit geltend gemacht werden, als es einen Verstoß des LSG gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze betrifft; dies ist unter der Bezeichnung der Tatsachen, die den Mangel ergeben (§ 164 Abs. 2 Satz 3 SGG) und aus denen die Möglichkeit folgt, daß das Gericht ohne Verfahrensverletzung anders entschieden hätte, darzulegen (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31).
  • BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78

    Revision - Materiell-rechtliche Rüge - Begründung der Revision

    Auszug aus BSG, 30.01.2001 - B 2 U 42/00 R
    Die Revisionsbegründung muß nicht nur die eigene Meinung des Revisionsklägers wiedergeben, sondern sich - zumindest kurz - mit den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils auseinandersetzen und erkennen lassen, daß und warum die als verletzt gerügte Vorschrift des materiellen Rechts nicht oder nicht richtig angewandt worden ist (vgl schon BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12).
  • BSG, 28.06.2018 - B 5 RE 2/17 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht -

    "Auseinandersetzung" bedeutet, auf den Gedanken des Vordergerichts einzugehen (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 20 S 33 f und Beschluss vom 30.1.2001 - B 2 U 42/00 R - Juris RdNr 10) .
  • BSG, 23.07.2015 - B 5 R 32/14 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    "Auseinandersetzung" bedeutet, auf den Gedanken des Vordergerichts einzugehen (BSG Urteil vom 30.1.2001 - B 2 U 42/00 R - Juris RdNr 10 und BSG SozR 1500 § 164 Nr. 20 S 33 f) .
  • BSG, 06.03.2006 - B 13 RJ 46/05 R

    Begründung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren

    "Auseinandersetzung" heißt, auf den Gedankengang des Berufungsgerichts einzugehen (BSG Urteil vom 30. Januar 2001 - B 2 U 42/00 R - veröffentlicht bei Juris und BSG SozR 1500 § 164 Nr. 20).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 20.06.2001 - L 2 U 42/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19546
LSG Sachsen, 20.06.2001 - L 2 U 42/00 (https://dejure.org/2001,19546)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 20.06.2001 - L 2 U 42/00 (https://dejure.org/2001,19546)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - L 2 U 42/00 (https://dejure.org/2001,19546)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Verletztenrente; Minderung der Erwerbsfähigkeit nach Arbeitsunfall (Brustkorbverletzung mit Lungenriss); Bemessung des Körperschadens; Einschränkung der Lungenfunktion

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.06.2001 - L 2 U 42/00
    Zum anderen liegen Nachteile, die eine Höherbewertung der MdE rechtfertigen könnten, nur dann vor, wenn die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde (st. Rs., vgl. z. B. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R - m. w. N.).

    Aus diesen Merkmalen und den außerdem zu beachtenden sonstigen besonderen Umständen des Einzelfalles kann sich eine höhere Bewertung der MdE nach § 581 Abs. 2 RVO ergeben, wenn der Verletzte infolge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit einen Lebensberuf aufgeben muss und die ihm verbliebenen Kenntnisse und Fähigkeiten nur noch unter Inkaufnahme eines unzumutbaren sozialen Abstiegs auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens verwerten kann (vgl. BSG, Urteil vom 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R -, m. w. N.).

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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 17.10.2001 - L 2 U 42/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,20567
LSG Bayern, 17.10.2001 - L 2 U 42/00 (https://dejure.org/2001,20567)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.10.2001 - L 2 U 42/00 (https://dejure.org/2001,20567)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - L 2 U 42/00 (https://dejure.org/2001,20567)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungsersatz für den Rücktransport einer Verunglückten aus Tunesien; Rettung aus einer gegenwärtigen Lebensgefahr ; Unfallversicherungsschutz für Hilfeleistende

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   BSG, 08.12.1999 - B 2 U 42/00 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,22383
BSG, 08.12.1999 - B 2 U 42/00 B (https://dejure.org/1999,22383)
BSG, Entscheidung vom 08.12.1999 - B 2 U 42/00 B (https://dejure.org/1999,22383)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - B 2 U 42/00 B (https://dejure.org/1999,22383)
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Rechtsprechung
   SG Potsdam, 01.08.2000 - S 2 U 42/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,44515
SG Potsdam, 01.08.2000 - S 2 U 42/00 (https://dejure.org/2000,44515)
SG Potsdam, Entscheidung vom 01.08.2000 - S 2 U 42/00 (https://dejure.org/2000,44515)
SG Potsdam, Entscheidung vom 01. August 2000 - S 2 U 42/00 (https://dejure.org/2000,44515)
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 07.06.2000 - 2 U 42/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,26287
OLG Jena, 07.06.2000 - 2 U 42/00 (https://dejure.org/2000,26287)
OLG Jena, Entscheidung vom 07.06.2000 - 2 U 42/00 (https://dejure.org/2000,26287)
OLG Jena, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 2 U 42/00 (https://dejure.org/2000,26287)
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